Erbrecht und Nachfolgeplanung

Erbrecht und Nachfolgeplanung


 Die Beratung im Erbrecht erfordert - neben der rechtlichen Expertise - Diskretion und Fingerspitzengefühl. 
Bei der Nachfolgeplanung kommt es ganz wesentlich auch auf die Beachtung der erbschaft- und schenkungssteuerlichen Aspekte an. 
  • Vertretung im Erbscheinsverfahren
  • Feststellungsklagen zur Bestimmung des tatsächlichen Erben
  • Beratung bei der Erstellung von Einzel- oder gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen
  • Außergerichtliche und gerichtliche bei der Durchsetzung und Abwehr streitiger Ansprüche, insbesondere von Pflichtteils- und Vermächtnis-ansprüchen
  • Beratung bei der Auseinandersetzung und Teilung eines Nachlasses
  • Auslegung von Testamenten und Erbverträgen
  • Beratung in allen Fragen der vorweggenommenen Erbfolge und der Nachfolgeplanung
  • Beratung bei der Regelung der Unternehmensnachfolge
  • Beratung in allen Fragen des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts
  • Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung

Sie möchten ein Testament erstellen oder benötigen Hilfe in einem Erbstreit? 

Wir unterstützen Sie gerne in allen Fragen des Erbrechts. Teilen Sie uns Ihr Anliegen mit und Sie erhalten die bestmögliche Unterstützung. 
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