Durch meine langjährige Tätigkeit in der im privaten Baurecht führenden Kanzlei Kapellmann und Partner verfüge ich über reichhaltige Erfahrungen im privaten Baurecht. Von dieser Expertise profitieren meine Mandanten.
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Auftragnehmern und Auftraggebern im privaten Bauvertragsrecht, insbesondere bei der Geltendmachung von Werklohnforderungen, Mängel-ansprüchen sowie der Durchsetzung und Abwehr von (bauzeitbezogenen) Nachtrags-vergütungs- und Schadensersatzansprüchen
Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen
Außergerichtliche und gerichtliche Beratung im Bereich des Bauträgerrechts
Vertretung von Architekten bei der Geltendmachung von Honoraransprüchen und der Abwehr von Haftungsansprüchen
Zivil- und steuerrechtliche Begleitung von Immobilientransaktionen
Beratung im Bereich von Facility Managementverträgen
Beratung im Bereich des gewerblichen Mietrechts
Sie benötigen als Auftraggeber oder Auftragnehmer kompetente Rechtsberatung im privaten Baurecht?
Durch meine langjährige Tätigkeit in der führend deutschen Kanzlei im Baurecht verfüge ich über eine reichhaltige Expertise im privaten Baurecht. Profitieren Sie davon.