Meine Tätigkeit beginnt im Regelfall dann, wenn besonderes (steuer-) juristisches Know-how gefragt ist. Ich unterstützen Sie und Ihren Steuerberater gerne, wenn Sie beispielsweise einen Rechtsbeistand in Einspruchs- und Klageverfahren vor dem Finanzgericht oder in Steuerstrafverfahren benötigen.